Neuerungen für die virtuelle Hauptversammlung 2021
Während § 1 II 1 Nr. 3 COVMG aF (der link führt auch zur neuen Fassung) für die Zulässigkeit einer virtuellen Hauptversammlung vorsah, dass “ den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt“ werden muss, hat der Gesetzgeber dieses nunmnehr zu einem „Fragerecht“ geändert. Dabei hat sich die Gesetzeslage der Vorgabe des §…
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