Verbraucher als Bürge-kein Widerrufsrecht

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zum Bürgschaftsrecht erlassen ( BGH, Urteil vom 22.09.2020-XR ZR 219/19). Danach steht einem Verbraucher, welcher eine Bürgschaft bei Außergeschäftsraum- sowie bei Fernabsatzverträgen übernimmt, kein Widerrufsrecht zu. Es muss folglich auch keine dahin gehende Belehrung erfolgen. In dem entschiedenen Sachverhalt hat der geschäftsführende Alleingesellschafter für sämtliche Ansprüche aus einem Kreditvertrag der…
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