Kündigung aus Anlass einer Krankheit-Maßregelungsverbot
Nach § 612a BGB darf ein Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber nicht benachteiligt werden, wenn er in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Sollte also ein Arbeitnehmer gerade deshalb gemaßregelt werden, soweit er ihm zustehende Rechte wahrnimmt und gerade dieses das wesentliche Motiv für den Arbeitgeber zu der von ihm eingeleiteten Maßnahme gegen den Arbeitnehmer sein, liegt…
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