Betriebsschließung aufgrund Corona/Betriebsrisiko
Bei Schließung einer Betriebsstätte aufgrund Corona stellt sich sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer die Frage, ob Verzugslohn gemäß § 615 S. 1, § 611 a II BGB gezahlt werden muss. Der Arbeitgeber trägt zunächst einmal das Betriebsrisiko, da er den Betrieb führt und die betrieblichen Abläufe selbst organisiert. Das Bundesarbeitsgericht ( BAG,…
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