Software-Update bei Autokauf nach Bekanntwerden des Dieselskandals
In neuerer Entscheidung des Bundesgerichtshofes ( BGH, Beschluss vom 09.03.2021- VI ZR 889/20) i ist erneut festgeschrieben worden, dass die dortige Beklagte ihre Fahrzeuge mit Dieselmotoren hier der Baureihe EA189 auf der Basis „einer grundlegenden strategischen Entscheidung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet hat, die bewusst und gewollt so programmiert…
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