Leistungsfähige Großeltern-Keine gesteigerte Unterhaltspflicht bei Einkommen unter Selbstbehalt
Derjenige, der auf Zahlung von Unterhalt für ein minderjähriges Kind in Anspruch genommen wird, und selbst nur über Einkünfte knapp über dem angemessenen Selbstbehalt verdient, muss über den danach zu zahlenden Betrag hinaus möglicherweise nicht haften. Dies kann nämlich dann der Fall sein, wenn es leistungsfähige Großeltern gibt. Unterhaltspflichtig nach § 1603 I BGB ist…
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