Bezeichnung einer Anlage als „bombensicher“
In einem Verfahren auf Schadensersatz wegen Investitionen bei einem später insolvent gewordenen Unternehmen ( 2017) hat der Bundesgerichtshof ( BGH, Urteil vom 05.05.2022-III ZR 327/20) die Bezeichnung einer Kapitalanlage als „bombensicher“ zu beurteilen. Zwischen einem Anlagenberater, dem Beklagten zu 1. und der Klägerin kam es noch vor dem Abschluss ihres ersten Kauf- und Überlassungsvertrages (…
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