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BGH erleichtert Schadensersatz in Dieselskandal

BGH erleichtert Schadensersatz in Dieselskandal

Am 26. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine weitere bahnbrechende Entscheidung zugunsten geschädigter Autokäufer verkündet. So können Dieselfahrer betroffener Fahrzeuge zukünftig Schadensersatz verlangen, wenn eine Temperatur gesteuerte Abschalteinrichtung, ein sog. Thermofenster, die  Abgasreinigung manipuliert.

Es eröffnen sich nunmehr Möglichkeiten für Tausende Diesel-Kläger mit Aussichten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In seiner Grundsatzentscheidung hat der BGH ausdrücklich festgestellt, dass bei einer derartigen unzulässigen Abschalteinrichtung ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

Dies gilt auch dann, wenn der Autobauer nicht absichtlich getäuscht hat, sondern lediglich fahrlässig vorgegangen ist. Über die sog. Thermofenster wird der Abgasausstoß je nach der Außentemperatur gesteuert.

Mit der aktuellen Entscheidung hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung geändert, die dahin lautete, dass aus seiner Sicht keine von den Herstellern vorsätzlich und bewusste Vortäuschung des tatsächlichen Schadstoffausstoßes verbaute  Schummelsoftware Verwendung gefunden hat.

Diese Rechtsprechung musste jedoch angepasst werden, nachdem eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die Gegenstand ebenfalls eines Beitrags ist, zu berücksichtigen war. Die Luxemburger Richter hatten im März insofern die Hürden für Schadensersatzklagen gesenkt und entschieden, dass dem Käufer Anspruch auf Entschädigung bei Fahrlässigkeit zustehe.

Insofern hob der BGH jetzt Urteile von Gerichten auf, die Schadensersatzklagen abgewiesen haben und verwies diese zurück. An den Berufungsgerichten müsste die Haftungsfrage weiter aufgeklärt werden, so die Richterin Eva Menges des Senats.

Insofern erfolgte aber schon die Feststellung, dass die Käufer zwar die Autos nicht zurückgeben, aber eine Entschädigung von 5 bis 15 % des Kaufpreises erhalten könnten, so die Richterin. In engen Grenzen soll auch ein Nutzungsvorteil abgezogen werden, der sich nach Laufleistung und Restwert des Autos richten soll.

Geklagt hatten Autobesitzer gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen. Ihre Dieselfahrzeuge halten nur bei bestimmten Außentemperaturen die Schadstoffgrenzwerte für Stickstoffoxyd ein.

Bei hohen und niedrigen Temperaturen wird jedoch die Abgasreinigung gedrosselt, wobei der Motorschutz angeführt wird. Nach EU-Rechtsprechung ist ein solches Vorgehen zwar möglich, wobei die Grenzen hierfür aber durch die Rechtsprechung infolge des Dieselskandals eng gezogen worden sind.

Der Dieselskandal bleibt also weiterhin für betrogene Fahrzeugkäufer von Relevanz.

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