Standort, Ruckteschellweg 8, 22089 Hamburg
+49 (0)40 63 85 86 - 0
info@advoonline.de

Gewerbe- oder Wohnraummiete

Gewerbe- oder Wohnraummiete

Gerade in Fällen, in welchen es auf die Frage ankommt, ob eine Kündigung einer Begründung bedarf oder nicht, ist entscheidend, ob ein Mietverhältnis über Wohnraum oder Gewerbe vorliegt.

Laut einer weiteren „Linientreuen“ Entscheidung des Bundesgerichtshofes ( BGH, Urteil vom 13.01.2021-VIII ZR 66/19) können Personenhandelsgesellschaften wie juristische Personen keinen eigenen Wohnbedarf haben. Deshalb ist auch nicht ausschlaggebend, welche Bezeichnung die Vertragsparteien ihrem Vertrag geben. Ein als Wohnraum-Mietvertrag benannter Vertrag kann daher unabhängig davon als Gewerbemietverhältnis einzustufen sein. Der BGH gewichtet den Nutzungszweck auch stärker als einzelne Klauseln im Vertrag, welche aus dem Wohnmietrecht stammen. So soll ein Erlaubnisvorbehalt für die Tierhaltung an einer Einstufung als Gewerbemietvertrag nichts ändern. Bei Gewerbemiete ist aber im Gegensatz zur Wohnraummiete keine Begründung für eine Aufkündigung des Verhältnisses notwendig.

Eine Vertragsbezeichnung allein schützt also nicht vor unliebsamen Überraschungen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert